Zur Abfallart Folie gehören im Bereich Gewerbe unter anderem Transportfolienverpackungen, Klarsichtfolien, Stretchfolien oder Kunststofftüten. Bei der Entsorgung von Folie ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Verunreinigungen und Anhaftungen an dem Material sind. Bunte und durchsichtige Folie kann zusammen entsorgt werden.
Gemischter Gewerbeabfall besteht aus verschiedenen verwertbaren Stoffen, die keine gefährlichen oder schädlichen Anteile enthalten dürfen. Zum Beispiel dürfen Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Karton, Spielzeuge ohne Elektronik, Kehricht, Teppichreste, Styroporchips, Verpackungsmaterialien mit dem gemischten Gewerbeabfall entsorgt werden.
In Gewerbebetrieben fallen Kunststoffe häufig in Form von Eimern, Rohren, Kisten, Paletten oder auch Verpackungsmaterialien an. Zirka 45 % der Kunststoffe werden in Deutschland stofflich verwertet, der Rest geht als Ersatzbrennstoff in die energetische Verwertung.
Papier: Zur Herstellung von Papier werden Zellstofffasern benötigt, die entweder aus Altpapier (Sekundärrohstoff) oder aus frischem Zellstoff (Primärrohstoff) gewonnen werden. Zirka 65 % beträgt der Anteil der Sekundärrohstoffe für die Herstellung von Papier, Pappe und Kartonagen in Deutschland aktuell.
Pappe: Pappe wird durch das Zusammenkleben oder Pressen von Zellstoff oder Altpapier hergestellt. Sie dient vornehmlich als Verpackungsmaterial. Die in der Pappe enthaltenen Zellstofffasern können ca. drei- bis fünfmal recycelt werden bevor die Fasern so kurz sind, dass sie sich nicht mehr zu Papier oder Pappe verbinden lassen. Pappen werden heute zu fast 100 % aus Altpapier hergestellt.
Karton: Als Karton wird Pappe bezeichnet, die ein geringeres Flächengewicht als 600 g/m² hat.
Akten: Akten enthalten meist wichtige Daten, die nicht mehr benötigt werden bzw. Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden sollen. Sowohl lose Blätter als auch Ordner mit abgelegten Unterlagen, Mappen oder Papphüllen fallen unter den Begriff Akten.
Sperrmüll bezeichnet ein Gemisch aus Abfall, der meist bei Wohnungsentrümpelungen oder Umzügen anfällt. Unter die Rubrik Sperrmüll gehören größere und kleine Möbelstücke, Holz aus dem Wohnbereich, Fahrräder, Matratzen, Kinderwagen, Fenster und Türen ohne Glas, Einrichtungsgegenstände, Bettgestelle etc.
Überlagerte Nahrungsmittel fallen hauptsächlich in der Lebensmittelindustrie oder in Supermärkten an. Gemeint sind hier unter anderem Nahrungsmittel, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist bzw. die einen Produktionsfehler aufweisen und deshalb nicht in den Verkehr gelangen dürfen. Unter dieser Abfallart ist zusätzlich Abfall aus der Gastronomie oder der Hotelbranche aufzuführen.